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  • Die Anzahl der Zeitarbeitskräfte betrug im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2016 ca. 963.932 Beschäftigte.
    -> Das sind ca. 2,3 Prozent aller Erwerbstätigen !
  • Ca. 7000 Zeitarbeitsunternehmen sind am Markt aktiv.
    -> 24% der Zeitarbeitnehmer haben keine abgeschlossene Berufsausbildung, 57 % verfügen über einen Berufsabschluss und 7,5 % über einen Hochschulabschluss.
  • Wichtigster Arbeitgeber für Zeitarbeitnehmer(innen) ist die Metall-und Elektroindustrie mit rund 25% .
  • Die deutsche Zeitarbeitnehmerbranche ist sehr stark reglementiert. Die Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ( AÜG) .


Die letze Änderung des Gesetzes erfolgte aktuell zum 1. April 2017.

Wesentliche Änderungen sind:

  • eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monate
  • Anspruch von Eqal Pay nach 9 Monaten
  • grundsätzliches Verbot Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen


Heisst es nun Zeitarbeit oder Leiharbeit ?

Es gibt keinen Unterschied.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird der Begriff Verleiher(Zeitarbeitsunternehmen) und Entleiher (Einsatzunternehmen) verwendet.

Dementsprechend hat man den Arbeitnehmer in Leiharbeitnehmer umbenannt. Der Begriff klingt nicht nur abwertend, er ist auch bewusst genauso gemeint.

Eine Leihe beschreibt im Vertragstyp des BGB die unentgeltliche Überlassung einer Sache ( § 598 BGB).

Allerdings wird bei der Überlassung eines Arbeitnehmers weder dessen "Gebrauch" gestattet, weder handelt es sich bei einem Arbeitnehmer um eine "Sache" noch ist der eigentliche Überlassungsvorgang unentgeltlich.

Hier wird bewusst eine negative Präsentation der Branche aufgebaut. Und die Fakten?

Der Grossteil der Zeitarbeitnehmer ( ca. 93 %) sind in einem sozialversicherungsplichtigen Beschäftigungsverhältnis.

Damit haben diese angeblichen Arbeitnehmer 2. Klasse vom ersten Tag an Anspruch auf ihren tarifvertraglich festgelegten Lohn, auf Entgeltfortzahlung bei Urlaub, Krankheit und Nichteinsatzzeiten, Anspruch auf Renten, Kranken, Pflege - und Unfallversicherung wie jeder andere angestellte Arbeitnehmer!

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