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Zeitarbeit
                 
WIR SIND DIE BRANCHE MIT DER HÖCHSTEN TARIFBINDUNG

Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz  (Equal Treatment): Zeitarbeitnehmer haben demnach Anspruch auf  dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im  Einsatzbetrieb - es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes. Das  wurde so von der damaligen rot-grünen Bundesregierung im  Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der rechtlichen Grundlage für  Zeitarbeit in Deutschland, festgeschrieben. Von dieser so genannten  Tariföffnungsklausel haben alle Verbände der Zeitarbeit Gebrauch  gemacht. Bereits im Jahr 2003 wurden mit unterschiedlichen  Gewerkschaften Flächentarifverträge abgeschlossen - auf der einen Seite  mit einer Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes  (DGB) und auf der anderen Seite mit Gewerkschaften des Christlichen  Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB). Das Ergebnis: Nahezu jedes  Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit wird tarifvertraglich abgesichert.  Damit hat die Branche eine der höchsten Tarifbindungen aller  Wirtschaftszweige in Deutschland. Die CGB-Tarifverträge sind zum  31.03.2013 ohne Nachwirkungen ersatzlos entfallen.

TARIFVERTRÄGE SETZEN MINDESTSTANDARDS

Für Zeitarbeitskräfte bedeutet diese hohe Tarifbindung, dass sie fast  ausschließlich Arbeitsbedingungen unterliegen, die von den  Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden,  vereinbart wurden. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des  Arbeitsrechtes, das in der Zeitarbeit genauso gilt wie für alle  Arbeitnehmer, bieten die Tarifverträge den Zeitarbeitskräften ein hohes  Maß an Absicherung, indem sie Mindeststandards setzen, die nicht  unterschritten werden dürfen. Eine Abweichung nach oben, sprich: bessere  Arbeitsbedingungen als von den Sozialpartnern festgelegt, ist dagegen  jederzeit möglich. Viele Personaldienstleister machen inzwischen von  dieser Möglichkeit Gebrauch.

Die rechtliche Basis dafür hat der Gesetzgeber im AÜG geschaffen.  Damit haben Zeitarbeitskräfte, die einfache Hilfstätigkeiten ausführen,  einen aktuellen Anspruch ( 01 /2025) auf einen Stundenlohn von 14,00 € ,  ab 1. März 2025 sogar von 14.53 Euro. Damit wird auch der derzeitige Mindestlohn von 12,82 € von der Zeitarbeitsbranche überschritten.
    
IHRE VORTEILE ALS BEWERBER / ARBEITNEHMER
     
  • Unbürokratische Einstellungs -und Auswahlmodalitäten
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Wir zahlen nach Tarif
  • Kurzfristige Arbeitsaufnahme
  • Keine Altersrestriktionen
  • Branchenübergreifende Einsätze
  • Wir sind ihr Sprungbrett zur Festanstellung

IHRE VORTEILE ALS UNTERNEHMEN
 
  • Kurzfristig verfügbares und qualifiziertes Personal
  • Flexible Personalplanung bei Krankheitsausfällen oder Produktionsspitzen
  • Kein Arbeitgeberrisiko
  • Reduzierung der Kosten durch bedarfsgenaue Planung von Arbeitskräften und Einsätzen
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Personalüberhang wird reduziert
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